Bauschadstoffe: Asbest als Gefahr in Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden

Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 ist es wahrscheinlich, dass schadstoffhaltige Materialien verbaut worden sind. Aktuelles Beispiel ist das Gebäude an der Kirchstrasse 5 in Schaan – zukünftige Bürohaus der CIPRA – das renoviert werden soll. Die rühzeitige Bauschadstoff-Diagnose verhindert unvorhergesehene Verzögerungen und allfällige Baustopps. Die Asbest-Sanierung durch Spezialisten verhindert, dass Handwerker und spätere Nutzer des Gebäudes mit Asbestfasern in der Luft in Berührung kommen.

Bei der Bauschadstoff-Diagnose des Herrschaftshauses an der Kirchstrasse in Schaan im Vorfeld von Renovations- und Umbauarbeiten wurden asbesthaltige Materialien entdeckt. Da das Gebäude 1915 erbaut und in den 70er Jahren renoviert und umgebaut wurde, bestand der Verdacht, dass in Materialien wie Boden- und Wandbelägen, Haustechnik-Installationen, Fensterkitten etc. Asbest oder andere Bauschadstoffe enthalten sind.

Rosemarie Ganter, Mitarbeiterin der Lenum AG, führte als ausgebildete Fachperson eine Bauschadstoff-Diagnostik durch. Von verdächtigen Materialien wurden Proben entnommen und zur Analyse auf Asbest ins Labor geschickt. Der Verdacht auf Asbest wurde bei 6 der 15 analysierten Materialproben bestätigt.

Diese könnten durch die Renovationsarbeiten freigesetzt werden.  Aus bautechnischer Sicht besassen diese Stoffe hervorragende Eigenschaften. Erst Jahre später wurde aber bekannt, dass sie bei unsachgemässem Umgang unerwünschte Nebenwirkungen entfalten können. Asbestfasern in der Luft sind eine Gefahr für die Gesundheit der Handwerker und Nutzer des Gebäudes. Ihre Freisetzung muss verhindert werden.

Asbest ist im Fliesenkleber der Wand- und Bodenbeläge in Bädern, WCs und Küchen sowie in Kunststoffbodenbelägen enthalten. Da diese bei der Renovation erneuert werden sollen, müssen die alten Fliesen und Bodenbeläge durch eine spezielle Asbest-Sanierungsfirma entfernt werden. Die Arbeiten werden unter Unterdruck und unter hohen Schutzanforderungen für die Handwerker durchgeführt. Damit wird gewährleistet, dass der Fliesenkleber so entfernt wird, dass weder Arbeiter noch spätere Nutzer gefährdet werden. Die asbesthaltigen Abfälle müssen vorschriftsgemäss verpackt und entsorgt werden. Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien sind zudem meldepflichtig.

bauzeit Nr. 76